Rechtsprechungs-Info

Offenbare Unrichtigkeit: Entscheidend ist die Aktenlage

BFH vom 10.3.2020, IX R 29/18, BStBl. II 2020, 698; Rechtsprechungsaufhebung: Thüringer FG vom 31.1.2018, 3 K 480/17
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Der BFH zurrt die Regeln der Anwendbarkeit der Berichtigung als offenbare Unrichtigkeit weiter fest. Im Fokus der Prüfung ist weiterhin die Aktenlage.