Beratung

Nutzung des Vorab-Wertabschlags für Familienunternehmen

Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016, BGBl. I 2016, 2464; Wälzholz in „Der Abschlag für Familienunternehmen nach § 13a Abs. 9 ErbStG“, GmbH-StB 2017, 54; Weber/Schwind in „Vorababschlag für Familienunternehmen gem. § 13a Abs. 9 ErbStG: Vorschläge für eine gesellschaftsvertragliche Umsetzung“, ZEV 2016, 688; Thonemann-Micker in „ErbSt-Reform: Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses“, DB 2016, 2312; Viskorf/Löcherbach/Jehle in „Die Erbschaftsteuerreform 2016 – ein erster Überblick“, DStR 2016, 2425; Stalleiken in „Erbschaftsteuerreform 2016“, Ubg 2016, 569; Reich in „Gestaltungen im neuen Unternehmenserbschaftsteuerrecht“, DStR 2016, 2447
Inhalt

Bei qualifizierter Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages wird Personen- und Kapitalgesellschaften ein Vorab-Wertabschlag gewährt.