Nullsteuersatz: Photovoltaikanlagen über den Jahreswechsel
JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294; BMF-Schreiben vom 27.02.2023, III C 2 – S 7220/22/10002
Inhalt
Der Erwerb, die Lieferung und die Installation als (i) einheitliches Leistungsbündel oder (ii) getrennte Leistungen einer Photovoltaikanlage kann sich über den Jahreswechsel 2022/2023 ergeben, indem die erste oder mehrere umsatzsteuerrechtlich relevante Handlungen bereits im Jahr 2022 (vor dem 01.01.2023) durchgeführt werden und die restlichen Handlungen oder die Beendigung des Auftrags im Jahr 2023 (nach dem 31.12.2022) stattfinden.