Rechtsprechungs-Info

Notwendiges Betriebsvermögen: Beteiligungen eines Einzelgewerbetreibenden

BFH vom 15.1.2019, X R 34/17; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 7.12.2016, 1 K 446/13, nrkr.
Inhalt

Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern, oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten.