Notwendiges Betriebsvermögen: Beteiligungen eines Einzelgewerbetreibenden
BFH vom 15.1.2019, X R 34/17; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 7.12.2016, 1 K 446/13, nrkr.
Inhalt
Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern, oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten.