Notwendiges Betriebsvermögen: Aktivierung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
BFH vom 10.4.2019, X R 28/16, BStBl. II 2019, 474; Rechtsprechungsaufhebung: FG Nürnberg vom 3.12.2015, 6 K 891/13, NWB OAAAF 84558, nrkr.
Inhalt
Bei einem Einzelgewerbetreibenden gehört eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche – branchengleiche – Betätigung des Einzelgewerbetreibenden entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige zu gewährleisten.