Rechtsprechungs-Info

Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheides

Inhalt

Der BFH einen einen Schenkungsteuerbescheid für nichtig erklärt, wenn diesem auch nach verständlicher Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann. Bedeutsam dabei war, dass die vom Schenker entrichtete festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang erlischt auch gegen weitere Gesamtschuldner, also den bzw. die Beschenkten.