Nichtbeanstandungsregelung: Vorsteuerabzug aus Pauschalpreisen einer Reise „Business-Package“, „Servicepauschale“
BMF-Schreiben vom 22.12.2025, III C 2 - S 7220/00023/014/027
Inhalt
Die Finanzverwaltung hat aufgrund der Steuersatzreduzierung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ohne Getränke die Nichtbeanstandungsregel überarbeitet. „Es wird […] nicht beanstandet, wenn der auf diese Leistungen [Verf.: Leistungen in einer Reisegesamtabrechnung als Sammelposten, z. B. „Business-Package“ und „Servicepauschale“) entfallende Entgeltanteil mit 15 % des Pauschalpreises angesetzt wird.