Finanzverwaltungs-Info Nichtbeanstandungsregel: Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug BMF-Schreiben vom 17.12.2018, IV C 1 – S 2405/0 Inhalt Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug begrenzt worden. Weiterlesen? Jetzt abonnieren oder anmelden