Nichtbeanstandungsgrenzen für unbare Altenteilsleistungen (Land- und Forstwirtschaft)
BayLfSt-Verfügung vom 24.1.2017 - S 2221.1.1-10/39 St32, ZEV 2017, 299
Inhalt
Grundsätzlich sind Altenteilsleistungen mit dem tatsächlich nachgewiesenen Wert absetzbar. Ausnahmsweise sind geschätzte unbare Altenteilsleistungen anwendbar.