Finanzverwaltungs-Info

Nichtanwendungserlass: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Gleichlautende Ländererlasse vom 02.12.2020, BStBl. I 2020, 146; BFH vom 05.12.2019, II R 9/18, BStBl. II 2021, 135
Inhalt

Das Bewertungsgesetz eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsmethoden des Bewertungsgesetzes ergäbe. Die Nachweislast geht über die Darlegungs- und Feststellungslast hinaus.