Finanzverwaltungs-Info

Nichtanwendungserlass: Ablehnung zur gewerblichen Infektion (eingeschränkte Abfärbetheorie des BFH)

BMF-Schreiben vom 10.12.2024, IV C 6 – S 2241/21/10004; Nichtanwendungserlass: BFH vom 12.10.2016, I R 92/12, BStBl. II 2022, 123

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat einen Nichtanwendungserlass hinsichtlich der Auslegungsfrage bei der Abfärbetheorie veröffentlicht. Die enge Auslegung des Wortlauts durch die BFH-Rechtsprechung ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden.