Rechtsprechungs-Info

(Neues) zum Fremdvergleichsgrundsatz: Einhaltung der Schriftform

BVerfG vom 27.05.2025, 2 BvR 172/24, DStR 2025, 1569; Rechtsprechungsanfechtung: BFH vom 25.05.2023, IV S 10/23; Beschluss vorgehend: BFH vom 08.03.2023, IV B 35/22; Rechtsprechungsaufhebung: Thüringer FG vom 30.03.2022, 1 K 68/17

Inhalt

Das BVerfG hat entschieden, dass die Entscheidung des Thüringer FG unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist. Das Thüringer FG hat im Rahmen des anzustellenden Fremdvergleichs die Einhaltung der Schriftform zu einem Tatbestandsmerkmal des Betriebsausgabenabzugs verselbstständigt, was der BVerfG-Rechtsprechung widerspricht.