Finanzverwaltungs-Info

Neuer Umwandlungssteuererlass: Erlaubte Parallelität der Einbringung und Aufnahme in eine (neue) Personengesellschaft

BMF-Schreiben vom 02.01.2025, IV C 2 - S 1978/00035/020/040; BFH vom 18.09.2013, X R 42/10, BStBl. II 2016, 639

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat sich der Auffassung der BFH-Rechtsprechung angepasst. „Bringt der Steuerpflichtige einen Betrieb in eine Mitunternehmerschaft ein und wendet er zugleich Dritten unentgeltlich Mitunternehmeranteile zu, sind auf diesen Vorgang die Vorschriften der § 6 Abs. 3 EStG (Verf.: „Buchwert-Aufnahme“) und § 24 UmwStG (Verf.: „Buchwert-Einbringung“) nebeneinander anwendbar […]. Dies gilt entsprechend für die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen.