Finanzverwaltungs-Info

Neuer Ländererlass: Bestätigung der Altgesellschaftereigenschaft bei Immo-KapGes

Ländererlass vom 10.05.2022, S 4501, BStBl. I 2022, 821

Inhalt

Die Finanzverwaltung bestätigt, dass Gesellschafter einer Immo-KapGes, die mit Ablauf des 30.06.2021 – also vor der Grundsteuerreform – als sog. Altgesellschafter zu qualifizieren sind. Allerdings wird an einer Differenzierung unterschiedlicher Gesellschaftsebenen bei Kettenbeteiligung festgehalten.