Ausbildung

(Neue) Kleinunternehmerregelung (insbesondere Fallgruppe 2)

JStG 2024 vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387; Flad/Zugmaier in „Die neue Kleinunternehmer-Regelung in der Umsatzsteuer nach dem JStG 2024 (Regierungsentwurf)“, DStR 2024, 1385; Flad/Zugmaier in „Die neue Kleinunternehmer-Regelung ab dem 01.01.2025 - Fallgruppen und Praxisbeispiele“, DStR 2025, 78

Inhalt

Deutschland wird die Kleinunternehmerregelung reformieren. (1) Es erfolgt eine Umstellung von der bisherigen Nichterhebung zur zukünftigen Umsatzsteuerbefreiung. (2) Die Schwellenwerte sowohl für den Vorjahresgrenzbetrag als auch für den Jahresgrenzbetrag werden angehoben. (3) Der Kleinunternehmer unterliegt nunmehr einer dauerhaften Prüfung der Einhaltung, d. h. der Unterschreitung der Schwellenwerte. Bei einer Überschreitung kommt es zur unterjährigen Umstellung.