Finanzverwaltungs-Info

Neue Angaben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 2017

BMF-Schreiben vom 19.10.2016, III C 3 - S 7344/16/10002, BStBl. I 2016, 1149; Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens [StModernG] vom 18.7.2016, BGBl. I 2016, 1679; Baum in „Modernisierung des Besteue-rungsverfahrens“, NWB 2016, 2636
Inhalt

Der Unternehmer muss in Umsatzsteuer-Voranmeldungen kenntlich machen, wenn es nach seiner Ansicht Anlass zur Bearbeitung durch einen Amtsträger gibt.