Finanzverwaltungs-Info

Neue Angaben in der Lohnsteueranmeldung ab 2017

BMF-Schreiben vom 15.9.2016, IV C 5 – S 2533/16/10002, BStBl. I 2016, 1006; Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens [StModernG] vom 18.7.2016, BGBl. I 2016, 1679; Baum in „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“, NWB 2016, 2636
Inhalt

Der Arbeitgeber muss in Lohnsteueranmeldungen kenntlich machen, wenn es nach seiner Ansicht Anlass zur Bearbeitung durch einen Amtsträger gibt.