Rechtsprechungs-Info

Neu-Pensionszusage: Im Jahr neuer „Heubeck-Richttafeln“ ohne verteilungspflichtigen Unterschiedsbetrag

BFH vom 13.2.2019, XI R 34/16, BStBl. II 2020, 2; Rechtsprechungsbestätigung: Thüringer FG vom 17.8.2016, 3 K 228/14, EFG 2017, 978, rkr.
Inhalt

Wird im Jahre der Erteilung einer Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet und erfolgt dies im Jahr der Veröffentlichung neuer „Heubeck-Richttafeln“, existiert kein „Unterschiedsbetrag“, der auf drei Jahre verteilt werden muss.