Nachweispflichten: Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel
BFH vom 11.12.2024, XI R 15/21; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 24.03.2021, 5 K 1414/18 U, EFG 2021, 1948, rkr.
Inhalt
Der BFH hat es auf den Punkt gebracht! Es geht zu Lasten des Steuerpflichtigen, der die Anwendung der Differenzbesteuerung begehrt, wenn das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unerwiesen geblieben ist und er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Unregelmäßigkeiten in Bezug auf seinen jeweiligen Geschäftspartner nachzugehen.