Finanzgerichts-Info

Nachträgliche Schuldzinsen: Verzinsliche Kaufpreisstundung führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen und nichtabzugsfähigen Schuldzinsen

FG Düsseldorf vom 10.7.2018, 10 K 1911/17 F, EFG 2018, 1541, nrkr.; RiFG Lürbke in „Anmerkung“, EFG 2018, 1543
Inhalt

Wird der Kaufpreis bei Veräußerung eines Vermietungsobjektes verzinslich gestundet, so wird der Veranlassungszusammenhang des nicht getilgten Darlehens mit den Vermietungseinkünften gelöst.