Nachträgliche Gewerbebetriebseinkünfte: Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrente
BFH vom 5.11.2019, X R 12/17, BStBl. II 2020, 262; Rechtsprechungsbe-stätigung: Hessisches FG vom 14.7.2016, 12 K 1197/15, DStRE 2018, 462, rkr
Inhalt
Der Zinsanteil einer Zeitrente aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs ist im Fall der Wahl der Zuflussbesteuerung als nachträgliche Betriebseinnahme zu erfassen.