Nachlassverbindlichkeiten: Pflegekosten für die Grabstätte Dritter
BFH vom 22.1.2020, II R 41/17, BStBl. II 2020, 459; Rechtsprechungsaufhebung: FG Düsseldorf vom 17.1.2017, 4 K 1641/15 Erb, LEXinform: 5020981, nrkr.
Inhalt
Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestattet sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits(1) der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese (2) Pflicht auf den Erben übergegangen ist.