Rechtsprechungs-Info

Nachlassverbindlichkeiten: Abziehbare Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung

BFH vom 11.03.2026, II R 10/23, BStBl. II 2026, 654; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 09.02.2023, 7 K 1362/21, EFG 2023, 1140, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ergänzend erklärt: Entstehen Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, sind diese als Kosten der Nachlassverteilung abziehbar. 
Dies gilt auch, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines der Miterben zur Verwaltung des nachlasszugehörigen Vermögens übergegangen war.