Rechtsprechungs-Info

Nachlassverbindlichkeit: Abziehbarkeit eines unverjährten Pflichtteilsanspruchs bei Geltendmachung nach dem Tod des Verpflichteten

BFH vom 5.2.2020, II R 17/16, BStBl. II 2020, 584; Rechtsprechungsaufhebung: FG Schleswig-Holstein vom 4.5.2016, 3 K 148/15, EFG 2016, 1102, nrkr.
Inhalt

Erbschaftsteuerrechtlich kann nur ein unverjährter, nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten geltend gemachter Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.