Gesetzesänderungen

MoPeG: Gesellschaftsregister

Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters und zur Änderung der Handelsregisterverordnung vom 16.12.2022, BGBl. I 2022, 2422

Inhalt

Eine GbR kann sich in einem Gesellschaftsregister eintragen lassen. Grundsatz: Es besteht keine Eintragungspflicht. Ausnahme: Sind Registereintragungen erwünscht, muss auch die GbR bereits im Gesellschaftsregister erfasst sein.