Finanzverwaltungs-Info

Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme

BMF-Schreiben vom 28.06.2024, IV D 2 – S 0316-a/19/10011, DStR 2024, 1553

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass das Mitteilungsverfahren zur Verfügung steht. Nutzer von elektronischen Aufzeichnungssystemen müssen somit die gesetzlich angeordnete Mitteilungsverpflichtung erfüllen.