Finanzgerichts-Info

Mischgrundstück: Gartenanteil außerhalb eines einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs zur Bürofläche

FG Münster vom 18.10.2022, 2 K 3203/19 E, DStR 2023, 6, rkr.

Inhalt

Eine Gartenanlage steht außerhalb eines einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs zu einer Bürofläche und ist somit – mangels betrieblicher Nutzung – außerhalb eines Betriebsaufgabegewinns steuerlos.