Minijob: Nur ein Minijob neben Hauptbeschäftigung pauschal versicherbar
LSG Nordrhein-Westfalen vom 25.10.2023, L 8 BA 194/21, DStR 2024, 1313, rkr.
Inhalt
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer neben seiner versi-cherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur einen Minijob aufnehmen kann. Weitere Minijobs sind voll beitragspflichtig.