Gesetzesänderungen

Minijob-Arbeitsverhältnisse: Neue Meldepflicht für Arbeitgeber hinsichtlich der Steuer-Identifikationsnummer des Minijobbers

https://block.minijob-zentrale.de/steuer-id-2022-im-minijob
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Neu ist für Arbeitgeber, dass ab dem Jahr 2022 die Steuer-Identifikationsnummer ihres Minijobbers im elektronischen Meldeverfahren an die „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“ übermittelt werden muss.