Mindestlohn: Urlaubs- und Weihnachtsgeld anrechenbar
BAG vom 25.5.2016, 5 AZR 135/16, Pressemitteilung Nr. 24/16; LAG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 6/16 vom 27.1.2016, 19 SA 1851/15
Inhalt
Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn durch die im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis als Gegenleistung für Arbeit erbrachten Entgeltzahlungen, soweit diese dem Arbeitnehmer endgültig verbleiben.