BFH vom 8.3.2016, IX R 38/14, BStBl. II 2016, 646; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 16.10.2014, 4 K 1265/13, EFG 2015, 115, nrkr.
Inhalt
Grundsätzlich ist ein tatsächlich gezahltes Disagio bei den Überschusseinkunftsarten sofort als Werbungskosten abzugsfähig, wenn eine Marktüblichkeit, d. h. der Fremdvergleich gegeben ist.