Lohnsummenklausel: Ermittlung der Ausgangslohnsumme bei einer neugegründeten Vorratsgesellschaft
FG Münster vom 12.11.2020, 3 K 3208/17 F, EFG 2021, 286, nrkr.
Inhalt
Ist bei einer neugegründeten Vorratsgesellschaft am Übertragungsstichtag noch kein Wirtschaftsjahr beendet, beginnt der für die Ermittlung der durchschnittlichen Lohnsumme maßgebliche Zeitraum erst in dem Zeitpunkt, in dem die Vorratsgesellschaft selbst zu einer Gesellschaft mit einer eigenen wirtschaftlichen Funktion wird.