Finanzverwaltungs-Info

Lohnsummenklausel: Behandlung des Kurzarbeitergeldes

Gleichlautender Ländererlass vom 14.10.2020, DStR 2020, 2732
Inhalt

Die sog. Lohnsummenklausel beinhaltet den tatsächlich vom Unternehmen, d. h. Arbeitgeber, entrichteten Aufwand für Löhne und Gehälter.