Gesetzesänderungen

Lohnsteuerpauschalierung: „Offenstehende“ Betriebsveranstaltungen

Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat eine rechtsprechungsdurchbrechende Steuergesetzänderung umgesetzt. Die 25%ige Lohnsteuerpauschalierung ist nur noch eingeschränkt anwendbar: „Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen […], wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht,“.