Finanzverwaltungs-Info

Lohnbescheinigung: Mahlzeitengestellung und Großbuchstabe M

BMF-Schreiben vom 27.9.2017, IV C 5 - S 2378/17/10001, BStBl. I 2017, 1339
Inhalt

Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auf einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit zur Verfügung, dann gilt eine Bescheinigungspflicht in der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Ausweis des Großbuchstabens „M“.