Finanzverwaltungs-Info

Liebhaberei: Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken

BMF-Schreiben vom 02.06.2021, IV C 6 – S 2240/19/10006, BStBl. I 2021, 722
Inhalt

Die Finanzverwaltung lässt auf schriftlichen Antrag zu, dass sog. kleine Photovoltaikanlagen (bis zu 10 Kw) als „Liebhaberei“, d. h. außerhalb einer Einkunftserzielungsabsicht ertragsteuerrechtlich geführt werden.