Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit selbstständiger Ärzte bei Beschäftigung angestellter Ärzte
BFH vom 16.7.2014, VIII R 41/12, BStBl. II 2015, 216
Inhalt
Selbständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen.