Rechtsprechungs-Info

Leistungserbringung: Weiterbelastung von Kosten keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung

BFH vom 11.10.2022, XI R 12/20; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 18.03.2020, 3 K 3318/18, rkr.

Inhalt

Der BFH  hat die Rechtsprechung hinsichtlich sog. Vorkosten weiterentwickelt. Werden sog. Vorkosten vom Kaufpreis ohne vertragliche Leistungserbringung gemindert, ist darin keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung zu erkennen (nicht umsatzsteuerbare Kostenweiterbelastung).