Rechtsprechungs-Info

Lebensführungskosten: Ablehnung des Werbungskostenabzugs für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen

BFH vom 13.08.2024, IX R 29/23, BStBl. II 2025, 277; Rechtsprechungsaufhebung: FG Hamburg vom 19.10.2023, 1 K 97/22, EFG 2024, 647, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat hinsichtlich Aufwendungen, verursacht durch ein Insolvenzverfahren, eine Unterschiedlichkeit zwischen (1) Lebensführungskosten gegenüber (2) Werbungskosten veröffentlicht. (1) Die ausschließlich durch ein (Regel-)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten abziehbar. (2) Solche Aufwendungen, die ihre Ursache in einer durch den Insolvenzverwalter durchgeführten Verwertungsmaßnahme haben, aber auch angefallen wären, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut außerhalb eines Insolvenzverfahrens veräußert hätte und in einem solchen Fall als Werbungskosten abziehbar wären, bleiben abziehbar.