Kurzfristige Beschäftigung: Unbefristete Verlängerung der Beschäftigungsgrenzen
Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr
Schutz in der Arbeitslosenversicherung [Qualifizierungschancengesetz] vom 18.12.2018, BGBl. I 2018, 2651
Inhalt
Kurzfristige Beschäftigungen müssen für die Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung zwei Voraussetzungen erfüllen: (1) die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden und (2) die Beschäftigung muss von vornherein zeitlich befristet sein und darf vorgegebene Zeitgrenzen nicht überschreiten.