Ausbildung

Korrektur von Schreib- oder Rechenfehlern des Steuerpflichtigen

BMF-Schreiben vom 12.1.2017, IV A 3 - S 0062/16/10005, BStBl. I 2018, 51; Ehrensberger in „Die Steuerfachangestellten“, 07/2017, 9 ff.; Dißars in „Betriebs-Berater“, BB 23.2017, 6.6.2017, 1307 ff.
Inhalt

Die Korrektur von Schreib- oder Rechenfehlern des Steuerpflichtigen bei Erstellung der Steuererklärung ist durch Einführung der neuen Korrekturvor-schrift ermöglicht worden.