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Komplementär-GmbH: Angemessene Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos

Sächsisches FG vom 19.07.2019, 6 K 1301/17, EFG 2021, 268, nrkr.
Inhalt

Die Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos muss sich an marktüblichen Avalprovisionen, die derzeitig zwischen 0,5 % bis 2,5 % der Haftungssumme liegen, orientieren.