Körperschaftsteuerliche Organschaft: Unmittelbare Beteiligung mit Stimmrechtsmehrheit
JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294
Inhalt
Die Stimmrechtsmehrheit ist entscheidend für die finanzielle Eingliederung bei der körperschaft- und gewerbesteuerrechtlichen Organschaft, auch wenn die Beteiligungsquote nicht mehr als 50 % beträgt. Eine notwendige Abgrenzung bei der Bestimmung einer unmittelbaren gegenüber einer mittelbaren finanziellen Eingliederung.