Kleinbetragsrechnung: Anhebung des Schwellenwertes
Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) vom 30.6.2017, BGBl. I 2017, 2143
Inhalt
Der Schwellenwert für die Kleinbetragsrechnung wird auf 250 € angehoben.