Gesetzesänderungen

Kleinbetragsrechnung: Anhebung des Schwellenwertes

Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) vom 30.6.2017, BGBl. I 2017, 2143
Inhalt

Der Schwellenwert für die Kleinbetragsrechnung wird auf 250 € angehoben.