Kindergeld: Studium kein Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung
BFH vom 4.2.2016, III R 14/15, BStBl. II 2016, 615; Rechtsprechungsbestätigung: FG Rheinland-Pfalz vom 25.6.2015, 6 K 1216/15, EFG 2015, 1537, rkr.
Inhalt
Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, welches eine Berufstätigkeit voraussetzt, stellt sich das Studium nicht mehr als integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung dar.