Finanzgerichts-Info Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von aktivierten Mietzahlungen FG Münster vom 20.7.2018, 4 K 493/17 G Inhalt Grundsätzlich sind Miet- und Pachtzinsen bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu berücksichtigen. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden