Gesetzesänderungen

Keine Abgeltungswirkung: Bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Beantragung der Veranlagung zur Einkommensteuer

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) vom 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451
Inhalt

Der Steuergesetzgeber hebt die Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer bei speziellen Versicherungsverträgen bei beschränkt Steuerpflichtigen auf, wenn diese eine Einkommensteuerveranlagung beantragen.