Finanzgerichts-Info

Kassenführung: Eingeschränkte Verwendung von Excel-Tabellen + Hinzuschätzungsbeschränkung bei kleineren Mängel (Ablehnung einer Buchhaltungsverwerfung)

FG Münster vom 29.04.2021, 1 K 2214/17 E, G, U, F, NWB GAAAH-81043, rkr.; FG Münster vom 15.06.2021, 1 K 2214/17, EFG 2021, 904, nrkr.; Nichtzulassungsbeschwerde: BFH Az. V B 26/21
Inhalt

Das FG Münster hat die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse als keinen Kassenführungsmangel dargestellt, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen.

Dazu gesellt sich die Erkenntnis, dass bei kleineren Mängeln nur der Betrag des formellen Fehlers hinzugeschätzt werden darf. Eine Verwerfung der Buchführung oder eine Hinzuschätzung durch „unbewiesener Ausbeutekalkulation“ kann unzulässig sein.