Rechtsprechungs-Info

Kasseneinnahmenschätzung: Innerer Betriebsvergleich vorrangig vor äußerem Betriebsvergleich als Schätzungsmethode

BFH vom 18.06.2025, X R 19/21; Rechtsprechungsaufhebung: FG Hamburg vom 13.10.2020, 2 K 218/18, EFG 2022, 834, nrkr.; Erster Rechtsgang: BFH vom 14.12.2022, X R 19/21; Vorgehend: FG Hamburg vom 03.09.2019, 2 K 218/18, EFG 2020, 633; BFM-Schreiben [Richtsatzsammlung 2013 (RSS 2013)] vom 29.07.2014, BStBl. I 2014, 1075; BMF-Schreiben [Richtsatzsammlung 2014 (RSS 2014)] vom 14.07.2015, BStBl. I 2015, 521

Inhalt

Der BFH hat die Ermessensausübung hinsichtlich der Schätzungsmethode von Besteuerungsgrundlagen konkretisiert. In der Regel ist der (a) innere Betriebsvergleich im Verhältnis zum (b) äußeren Betriebsvergleich als die zuverlässigere Schätzungsmethode anzusehen. Dabei muss das Finanzamt bzw. Finanzgericht das Ergebnis ihrer Schätzung und die Durchführung ihrer Schätzungsmethode nachvollziehbar begründen. Eine (i) fehlende oder (ii) nicht nachvollziehbare Begründung führt zur Unzulässigkeit der Hinzuschätzung.