Rechtsprechungs-Info

Kapitaleinkünfte: Schuldzinsenabzug bei steuerpflichtigen Erstattungszinsen

BFH vom 28.2.2018, VIII R 53/14, BStBl. II 2018, 687; RiBFH Brandt in „Kompakt: Schuldzinsenabzug bei steuerpflichtigen Erstattungszinsen“, DB 2018, 2851
Inhalt

Als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können abzugsfähig sein, Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt wird und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen gezahlt werden.